Im Prinzip ja. Aber Kaugummi oder zähe Karamellbonbons können sich leicht in den Brackets verheddern und die Zahnspange beschädigen. Ebenso ist Vorsicht bei harten Lebensmitteln geboten.
Sie sollten dann umgehend mit Ihren Kieferorthopäden einen Termin vereinbaren, damit das Bracket entweder ausgetauscht oder neu befestigt werden kann.
Bei der festsitzenden Behandlung wird die Zahnpflege durch die Brackets und die Bögen etwas erschwert. Es ist wichtig, dass der Patient die Pflegetipps, die er in der Praxis bekommt, regelmäßig beherzigt. So muss die Art und Weise des Zähneputzens etwas geändert werden und man sollte auch spezielle Zahnbürsten verwenden, mit denen man die versteckteren Stellen auch wirklich erreicht. Das Zähneputzen nach jeder Mahlzeit ist jetzt noch wichtiger, weil sich schneller Zahnbeläge bilden können, was in Folge auch zur Demineralisierung (Entkalkung) der Zähne führen kann und die Kariesanfälligkeit erhöht. Es wäre doch schade, wenn Sie am Ende der Behandlung zwar gerade aber beschädigte Zähne haben.
Zusätzliche Pflege
Die einmal wöchentliche Verwendung eines hochprozentigen Fluoridgels als Ergänzung der Mundhygienemaßnahmen ist empfehlenswert.
Professionell: die Pflege in der Praxis
So gut Sie Ihre Zähne auch selbst pflegen, mit den Mitteln, die der Zahnarztpraxis zur Verfügung stehen, geht es noch besser. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, ergänzend zu Ihrer eigenen Zahnpflege in bestimmten Abständen die Vorteile der professionellen Zahnpflege in Anspruch zu nehmen. Hierbei können z.B. auch hartnäckige Ablagerungen beseitigt werden, die sonst ein guter Nährboden für Bakterien wären. Sprechen Sie das Praxisteam darauf an.
Das hängt ganz von der jeweiligen Ausgangslage und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung ab. Als erste Orientierung ist ein Zeitraum von 15 – 24 Monaten realistisch.
Das ist sehr unterschiedlich und hängt u. a. davon ab, wie ausgeprägt die Fehlstellungen sind, welche Materialien verwendet werden oder welche Behandlungsmethode eingesetzt wird.
Erwachsene müssen die Kosten immer komplett selbst tragen. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad und bis zu einem bestimmten Alter die Kosten.